Nutzungsbedingungen Sektionsbus DAV Sektion Nagold

§ 1      Begriffsklärungen

  1. Nutzer ist derjenige, der den Sektionsbus bucht.
  2. Hauptfahrer ist der verantwortliche Fahrer, im Regelfall ist der Nutzer auch Hauptfahrer.
  3. Fahrzeugführer ist der jeweilige Fahrer.
  4. Nutzungskosten sind sämtliche in diesen Nutzungsbedingungen aufgeführten Kosten.

§ 2      Buchung und Priorität der Buchungen

  1. Die verbindliche Reservierung erfolgt über die Website der Sektion unter Nennung folgender Informationen:
  2. Zweck der Buchung
  3. Zielort
  4. Name des Nutzers und gegebenenfalls des Hauptfahrers inklusive jeweils der Handynummer und der Email-Adresse
  5. Name aller weiteren Fahrer
  6. Geplante Abfahrt und geplante Rückkehr
  7. Auf der Website der Sektion ist ein Buchungskalender hinterlegt. Nach Bestätigung der Buchung wird der entsprechende Zeitraum im Buchungskalender markiert.
  8. Bei der Vergabe des Sektionsbusses werden folgende Prioritäten berücksichtigt:
  9. Priorität 1: Mehrtagesfahrten des JDAV und DAV im offiziellen Programm der Sektion Nagold
  10. Priorität 2: Mehrtagesfahrten von Sektionsmitgliedern
  11. Priorität 3: Tagesfahrten
  12. Für die Fahrten nach Priorität 1 wird den Tourenleitern eine Buchungsmöglichkeit während der Erstellung des Tourenprogramms eingeräumt.
  13. Ansonsten sind Mehrtagesfahrten nach der Erstellung des Tourenprogramms für das Folgejahr buchbar, Tagesfahrten mit einem Vorlauf von einem Monat.

§ 3      Nutzung

  1. Im Sektionsbus darf nicht geraucht werden. 

  2. Die Nutzungsdauer umfasst den gebuchten Zeitraum. Erfolgt die Nutzung im gebuchten Zeitraum nicht oder teilweise nicht, werden pro Tag 25 Euro Ausfallkosten abgerechnet. Dies gilt auch für Stornierungen die weniger als 14 Tage vor dem ersten Nutzungstag erfolgen. Bei ersatzweiser Nutzung durch einen anderen Nutzer entfallen die Ausfallkosten für die dann genutzten Tage. 

  3. Steht das Fahrzeug zum gebuchten Zeitpunkt nicht zur Verfügung, wird der Nutzer so früh wie möglich durch die Verwalter informiert. 

  4. Kann der Nutzer den Rückgabetermin nicht einhalten, müssen die Verwalter bzw. die Ansprechpartner im Vorstand so früh wie möglich informiert werden. 

  5. Alle Fahrzeugführer müssen Mitglied der Sektion Nagold des DAV sein.
  6. Die Nutzung des Sektionsbusses setzt den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (oder Klasse 3) für alle Fahrzeugführer voraus. Der Nutzer muss sich die Fahrerlaubnis der weiteren Fahrzeugführer vorzeigen lassen. 

  7. Die Sektion übernimmt keine Haftung für Nutzungsausfälle, die die Sektion nicht zu vertreten hat. 


§ 4      Nutzungskosten

  1. Das Nutzungsentgelt beträgt 0,50 Euro pro gefahrenem Kilometer. Der Nutzer rechnet die gefahrenen Kilometer anhand der Benutzervereinbarung ab und überweist das Nutzungsentgelt auf das Konto der Sektion mit der IBAN: DE59 6039 1310 0384 6480 02 oder DE82 6665 0085 0007 6355 32
  2. Das Nutzungsentgelt beinhaltet die Kosten für die Jahresvignette für die Autobahnen in Österreich und der Schweiz.
  3. Kosten für Betriebsflüssigkeiten wie Diesel, Öl und Auslagen für z.B. Straßen-, Tunnel-, Parkgebühren werden vom Nutzer getragen. Ausgenommen hiervon sind die Jahresvignetten (siehe 2.).

§ 5      Fahrzeugführer

  1. Bei Übernahme des Sektionsbusses ist der Führerschein des Nutzers beziehungsweise des Hauptfahrers vorzulegen. Die Führerscheine der weiteren Fahrer können entweder bei der Abholung vorgelegt werden oder als Scan oder Kopie zur Verfügung gestellt werden.
  2. Das Führen des Sektionsbusses unter Einflüssen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können (z.B. Alkohol, Drogen, Medikamente, etc.), ist strengstens untersagt. Abweichend von der Straßenverkehrsordnung (StVO bzw. die Bestimmungen des jeweiligen Landes) gilt die 0,0-Promille-Grenze.
  3. Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, darauf zu achten, dass alle Insassen angegurtet sind. Falls erforderlich, müssen Kindersitze entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden.
  4. Für mit dem Sektionsbus begangene Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten (insbesondere Verkehrsdelikte) haftet der jeweilige Fahrzeugführer.

§ 6      Überprüfung des Sektionsbusses vor Fahrtantritt

  1. Vor Antritt der Fahrt ist der Sektionsbus auf die in der Benutzungsvereinbarung genannten Punkte zu überprüfen. Die für die Nutzung notwendigen Daten sind zu dokumentieren. Vom Nutzer festgestellte Schäden sind vor Fahrtantritt zu fotografieren und die Fotos den Ansprechpartnern im Vorstand oder den Verwaltern zur Verfügung zu stellen.
  2. Die Benutzungsvereinbarung ist bei der Übergabe des Sektionsbusses zu unterschreiben.
  3. Bei der Übergabe wird der Führerschein des Nutzers und/oder des Hauptfahrers kontrolliert.
  4. Der Sektionsbus wird im ordnungsgemäßen, fahrbereiten und vollgetankten Zustand übergeben.

§ 7      Überprüfung des Sektionsbusses bei Rückgabe

  1. Nach Ende der Fahrt ist der Sektionsbus auf die in der Benutzungsvereinbarung genannten Punkte zu überprüfen und die notwendigen Daten der Nutzung zu dokumentieren.
  2. Der Nutzer trägt die Verantwortung dafür, dass der Bus nach der Fahrt vollgetankt und gereinigt wieder zurückgegeben wird.
  3. Im Fall einer Rückgabe im nicht vollgetankten Zustand werden die Tankkosten und eine Aufwandspauschale von 20 Euro fällig. Im Falle einer Rückgabe im verschmutzen Zustand werden 50 Euro Reinigungspauschale fällig.

§ 8      Behandlung des Sektionsbusses

  1. Der Nutzer hat den Sektionsbus sorgsam zu behandeln, die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen und den Sektionsbus ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern.
  2. Näheres zum Betanken, zur Pflege und Handhabung sind im Handbuch nachzulesen.

§ 9      Unfälle, Schäden und Versicherung

  1. Unfälle und andere Schäden im Zusammenhang mit dem Sektionsbus sind unverzüglich telefonisch oder persönlich den Verwaltern mitzuteilen. Unfälle sind zusätzlich der Polizei zu melden. Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, alles zu einer Begrenzung des Schadens zu tun.
  2. Es ist ein Unfallfragebogen unserer Versicherung auszufüllen (siehe Fahrzeugunterlagen). 

  3. Bei einem Unfall sind dem Unfallgegner nur der Name des Fahrzeugführers, der Fahrzeughalter und die Haftpflichtversicherung bekannt zu geben. Es darf keinesfalls ein Schuldanerkenntnis in irgendeiner Form abgegeben werden. Nach Möglichkeit sind die Ansprechpartner im Vorstand oder die Verwalter zu verständigen. 

  4. Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert, mit einer Selbstbeteiligung von 300 Euro für Vollkasko- und 150 Euro 
für Teilkaskoschäden. Die Selbstbeteiligungen sind vom Fahrzeugführer beziehungsweise vom Nutzer zu tragen. 
Die Kontaktdaten der Versicherung befinden sich bei den Fahrzeugunterlagen. 


§ 10    Ausschluss von der Nutzung

  1. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen behält sich die Sektion das Recht vor, den Betreffenden von einer weiteren Nutzung auszuschließen.
  2. Hierüber entscheidet der geschäftsführende Vorstand der Sektion.

§ 11    Haftung des Nutzers bzw. Fahrzeugführers

  1. Wenn der Nutzer oder der Fahrzeugführer die vorgenannten Pflichten, die gesetzlichen Vorschriften oder die Versicherungsbedingungen nicht einhält oder fahrlässig oder grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, haftet er für alle hieraus der Sektion entstehenden Schäden.

§ 12    Ansprechpartner

  1. Ansprechpartner ist Florian Spirkl (florian.spirkl@dav-nagold.de)
  2. Ansprechpartner im Vorstand ist Sven Rahlfs (info@dav-nagold.de)